Medizinrecht
| Im Bereich Medizinrecht wird eine umfassende Beratung angeboten, die über das bisher gekannte Arztrecht oder Arzthaftungsrecht hinausgeht. |
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| Im Wesentlichen sind folgende Beratungseckpfeiler zu benennen: |
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| Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivil und strafrechtliche Haftung |
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| Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung |
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| Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht |
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| Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich effektiver und nachhaltiger Vertragsgestaltung |
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| Vergütungsrecht der Heilberufe |
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| Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht |
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Weiterhin in Grundzügen: Arzneimittel- und Apothekenrecht Die umfassende Beratung beinhaltet natürlich auch das einschlägige Verfahrens- und Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche effektiv durchzusetzen |
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