in Sachen

Medizinrecht

Im Bereich Medizinrecht wird eine umfassende Beratung angeboten, die über das bisher gekannte Arztrecht oder Arzthaftungsrecht hinausgeht.


Im Wesentlichen sind folgende Beratungseckpfeiler zu benennen:
Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivil – und strafrechtliche Haftung
Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich effektiver und nachhaltiger Vertragsgestaltung
Vergütungsrecht der Heilberufe
Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht

Weiterhin in Grundzügen:

Arzneimittel- und Apothekenrecht

Die umfassende Beratung beinhaltet natürlich auch das einschlägige Verfahrens- und Prozessrecht, um Rechte und Ansprüche effektiv durchzusetzen