in Sachen

Familienrecht


Im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung steht die zweckgerechte Lösung von Rechtsfragen, die ihren Ursprung in der familiären Lebensplanung haben.



Namentlich sind dies die folgenden Beratungsbereiche:
Materielles Ehe-, Familien-, und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts- und Sozialrechts
Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
Familienrechtliches Verfahrens – und Kostenrechts