Familienrecht
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Im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung steht die zweckgerechte Lösung von Rechtsfragen, die ihren Ursprung in der familiären Lebensplanung haben.
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| Namentlich sind dies die folgenden Beratungsbereiche: |
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| Materielles Ehe-, Familien-, und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts- und Sozialrechts |
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| Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft |
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| Familienrechtliches Verfahrens und Kostenrechts | |||