Privates und öffentliches Bau- und Architektenrecht
| Im Rahmen des Baurechts, welches sowohl das öffentliche, als auch das private Baurecht beinhaltet, wird infolge der zum Teil hohen Vermögenswerte ein höchst sensibles und effektives Vorgehen erwartet. Die Beteiligten haben hierbei stets ein Interesse daran, dass die Vorgänge zeitnah abgewickelt werden. Zwar werden infolge von Gutachterbeteiligungen teilweise keine prompten Ergebnisse erzielt werden können, jedoch sollte die anwaltliche Arbeit hier auf eine rasche Beilegung gerichtet sein. |
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| Folgende Eckpunkte der Beratung sind herauszustellen: |
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| Bauvertragsrecht |
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| Recht der Architekten und Ingenieure |
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| Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen |
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| Gesamtes öffentliches Baurecht (LBO, BauGB plus Verwaltungsrecht) |
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Besonderes Verfahrens und Prozessrech |
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